Anleihen - Product Governance
Vertrieb von Finanzinstrumenten der Oberösterreichischen Landesbank AG – Abweichungen vom Zielmarkt
Gemäß § 30 WAG 2018 sind wir verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob die von uns begebenen Finanzinstrumente weiterhin mit den Bedürfnissen, Merkmalen und Zielen des ursprünglich definierten Zielmarktes vereinbar sind und auf diesem vertrieben werden. Gleichzeitig haben Vertreiber gemäß § 31 WAG 2018 uns Informationen zur Unterstützung dieser Produktüberprüfungen zur Verfügung zu stellen.
Unter treasury@hypo-ooe.at können Sie bekanntgeben, ob Sie unsere Finanzinstrumente in erheblichem Umfang außerhalb des von uns definierten Zielmarktes vertrieben haben. Bitte geben Sie uns in diesem Fall die konkrete Bezeichnung des Finanzinstruments (ISIN) und die Zielmarktabweichung bekannt.