HYPO Fördercenter

Unternehmensförderungen sind ein wichtiger Bestandteil jeder vollständigen Kommerzkundenbetreuung. Wie sieht es mit Ihrem Förderungspotential aus? Welche Arten von Förderungen kommen für Sie in Frage? Wir unterstützen Sie in diesem komplexen Bereich.

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Profitieren Sie von unserer professionellen Beratung

Sicherheit, Nachhaltigkeit und Kundenorientierung sind im Förderbereich die Grundvoraussetzungen für den geschäftlichen Erfolg.

Wir stehen Ihnen gerne mit unserer geballten Kompetenz zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Elmar Streifert
HYPO Fördercenter

Tel. +43 732 7639 54228
Mobil +43 676 81430228
elmar.streifert@hypo-ooe.at

Persönliche Voraussetzungen
Sachliche Voraussetzungen
Welche Förderarten gibt es?
Symbolbild eines lachenden Paares, welches Papiere in den Händen hält

Persönliche Voraussetzungen

Größenordnung

  • Kleine- und mittlere Unternehmen „KMU“ mit max. 250 Mitarbeiter und max. 50 MEUR Umsatz oder max. 43 MEUR Bilanzsumme
  • Darüber Großunternehmen (GU); nur selektive Förderungen möglich
  • Unternehmensverflechtungen sind zu berücksichtigen - ab 25 % - 50 % aliquote Anrechnung; darüber hinaus volle Anrechnung

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

  • Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Voraussetzung
  • Ausübung eines freien oder reglementierten Gewerbes gemäß Gewerbeordnung 1994
  • Nicht gewerbliche Unternehmer (z.B. reine Privatzimmervermieter) und Freiberufler sind in der Regel von Unternehmensförderungen ausgeschlossen
Symbolbild eines Taschenrechners und eines Bleistiftes auf einem Blatt Papier

Sachliche Voraussetzungen

Investitionsprojekte

Förderstellen gewähren Förderungen an gewerbliche Betriebe im Zusammenhang mit aktivierungspflichtigen Investitionsprojekten (teilweise auch für Betriebsmittel).

Dies können sein:

  • Unternehmensgründungen und –übernahmen
  • Bauliche und maschinelle Investition in Wachstum, Modernisierung, Neustrukturierung
  • Umweltbezogene Maßnahmen

Ausschlussgründe:

In der Regel führen folgende Kriterien zum Förderausschluss:

  • Umschuldungen
  • Reine Ersatzinvestitionen, wenn keine Verbesserung oder Veränderung im Unternehmensprozess stattfindet.
  • Kosten außerhalb betrieblicher Nutzung (V&V).
  • Projekte, mit denen vor Antragstellung begonnen wurde!

 

Welche Förderarten gibt es?

Sowohl die Förderstellen des Bundes als auch der Länder bieten verschiedene Förderzuschüsse an

Grundsätzlich gilt für Zuschussförderungen:

  • Nur im Anlagevermögen aktivierbare Investitionsgüter können gefördert werden (können u.U. auch immaterielle Werte sein)
  • Gebrauchte Investitionsgüter (auch Vorführgeräte), Kraftfahrzeuge, der Erwerb von Grundstücken und Betriebsmittel werden i.d.R. nicht bezuschusst.

 

Über die aws bzw. die OeHT können Unternehmen für die Finanzierung ihres Projekts eine Sicherstellung mittels Bundeshaftung (für max. 80 %) beantragen:

  • Bundeshaftungen für Investitionen - max. 15 Jahre Laufzeit
  • Bundeshaftungen für Betriebsmittel - max. 5 Jahre Laufzeit

Haftungen können für Förderkredite (z.B. ERP) aber auch Bankfinanzierungen gewährt werden.

Wichtig:

Bundeshaftungen bieten den Vorteil einer voll ansetzbaren Besicherung für Finanzierungen. In der Regel wird dafür eine materielle Sicherstellung und/oder persönliche Haftung des Unternehmers (oder der Gesellschafter) verlangt.

Bundeshaftungen entbinden den Kreditnehmer daher nicht von der Beibringung von Sicherheiten!

 

Sowohl die aws als auch die OeHT bieten über den ERP-Fonds zinsgünstige Darlehen für bis zu 15 Jahre Laufzeit mit fixer Verzinsung an.

Dabei gilt es zu beachten:

  • Auch beim ERP gilt Aktivierungspflicht!
    (Ausnahme: ERP-Betriebsmittelkredite; max. 5 Jahre Laufzeit)
  • Gebrauchte Investitionsgüter sind förderfähig!
  • Der ERP-Kredit muss zu 100% besichert sein!
    (Besicherung mittels teilweiser Bundeshaftung möglich)

 

Die OeHT fördert ausschließlich Projekte der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Antragsberechtigt sind natürliche und juristischen Personen:

  • Gefördert werden Projekte mit aktivierungspflichtigen Investitionskosten ab EUR 500.000
  • Nachhaltigkeitskriterien (v.a. Obergrenze für Bodenversiegelung) sind einzuhalten
  • Eine Kombination mit einer Bundeshaftung ist möglich
  • Mindestens ein Investitionsschwerpunkt muss zutreffen

Investitionsschwerpunkte:

  • Qualitätsverbesserung
  • Betriebsgrößenoptimierung, Neuausrichtung und unter besonderen Voraussetzungen Neubauten
  • Errichtung und Verbesserung überbetrieblicher touristischer Infrastruktureinrichtungen
  • Errichtung oder Verbesserung von Personalunterkünfte und sonstigen Einrichtungen für Mitarbeiter
  • Umwelt, Sicherheit und Barrierefreiheit

 

Die OeHT bietet Jungunternehmern ergänzend zu den übrigen Fördermöglichkeiten einen Investitionskostenzuschuss. Kosten von EUR 50.000,00 bis EUR 500.000,00 sind förderbar.

Vorausgesetzt wird u.a.:

  • Gründung innerhalb der letzten drei Jahre
    Bei Gründungs- bzw. Übernahmekosten: keine wirtschaftliche Selbstständigkeit innerhalb der letzten drei Jahre
  • Echte Eigenmittel von min. 25 % der Investitionskosten
  • Nachhaltigkeitskriterien müssen erfüllt sein

 

Die aws (ERP-Kredite) und die OeKB (Exportfinanzierungen) stellen der HYPO OÖ externe Refinanzierungsmittel zur Verfügung, welche in Form von Treuhandkrediten an Unternehmen weitergegeben werden.

Diese Refinanzierungsmittel schonen die Bankliquidität und bieten attraktive Konditionen unabhängig vom Bankenrating.

 

 

Problemstellung:

  • Wie können Unternehmen Ihre Exportgeschäfte durch revolvierende Betriebsmittelkredite günstig finanzieren?
  • Wie kommen Exporteure zu langfristigen, attraktiv verzinsten Finanzierungen für Ihre Investitionen in oder Darlehen an ihre Tochterunternehmen im Ausland?
  • Wie können Exporteure Ihre Investitionen für den Export im Inland günstig finanzieren?

Lösung:

  • Für Betriebsmittel - Kontrollbank Refinanzierungsrahmen (KRR)
  • Für Investitionen - Exportfinanzierungsverfahren (EFV)

Kontrollbank Refinanzierungsrahmen (KRR):

  • Finanzierung der laufenden Exportgeschäfte von Unternehmen aller Größen
  • Die Summe er Exportforderungen und –Aufträge (davon max. 10 %) bilden die Obergrenze
  • Der mögliche Kreditrahmen berechnet sich wie folgt:
    - Max. 30 % des vorjährigen Exportumsatzes (10 % bei GU)
    - Bei Tourismusbetrieben: Max. 14 % der Umsätze von ausländischen Gästen
  • 100 %ige Sicherstellung erforderlich. Eine Risikoteilung
    (max. 80 %) mit dem Bund ist möglich (nicht für Tourismus)
  • Bei Risikoteilung sind Sicherheiten erforderlich (i.d.R. Forderungszession)
  • Min. 25 % österreichische Wertschöpfung erforderlich.
  • Kosten (Zinssatz lt. Vereinbarung, Wechselbürgschaftsentgelt, einmaliges BAG)

Exportfinanzierungsverfahren (EFV):

  • Refinanzierung von Exportgeschäften (Lieferantenkredite, Forderungsankäufe, gebundene Finanzkredite, Finanzierung von Produktionskosten)
  • Refinanzierung von Auslandsbeteiligungen (Unternehmensbeteiligungen, Bankbeteiligungen)
  • Refinanzierungen von Investitionen für den Export (Auftragsinvest, Exportinvest)
  • Voraussetzung sind Besicherungen des Bundes (Exportgarantie, Wechselbürgschaft des Bundes, Haftung eines Kreditversicherers oder aws-Garantie)
  • Zinsgestaltung auf Basis des 3- oder 6-Monats-EURIBOR zzgl. Marge ODER als Fixzinsfinanzierung, Laufzeit bis zu 18 Jahre, Kosten: WB-Entgelt, BAG

 

Bundesförderstellen

  • Austria Wirtschaftsservice GmbH – aws
    Zuschüsse – Finanzierungen – Garantien für alle Branchen ausgenommen Tourismus

  • Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH – OeHT
    (Zinsen-)Zuschüsse – Kredite – Garantien für die Tourismus und Freizeitwirtschaft

  • Oesterreichische Kontrollbank AG – OeKB
    Refinanzierungen – Garantien für Exporte und Auslandsinvestitionen

  • Kommunalkredit Public Consulting GmbH – KPC
    Zuschüsse für Umweltinvestitionen

  • Abwicklungsstelle für Ökostrom AG – OeMAG
    Zuschüsse – Tarifförderungen für Anlagen zur Erzeugung von Ökostrom

  • Wirtschaftskammer Österreich – WKO
    Förderung nach Neugründerförderungsgesetz (NeuFÖG) für Jungunternehmer aller Branchen

Landesförderstellen

  • OÖ KGG – OÖ UBG
    Bürgschaften – Beteiligungen - Gründerfonds
    für alle Unternehmen der klein- und mittelständischen gewerblichen Wirtschaft (KMU) - Mitglieder der WKOÖ
  • Land OÖ
    OÖ Gründerfonds

  • WKO OÖ