Symbolbild eines Blattes mit Tropfen
Umweltförderung

Mittelerhöhungen und attraktivere Förderungsbedingungen für die Umweltförderung im Inland setzen Anreize für die Umsetzung von Klima- und Umweltschutzprojekten in Österreich.

Umweltförderung

Die Umweltförderung ist seit Jahren das zentrale Förderungsinstrument des Bundes, wenn es um den Schutz der Umwelt und des Klimas geht. 

Symbolbild von Händen die einen Taschenrechner bedienen

Verdreifachung der Förderung für die thermische Sanierung

Die Förderquote für Private wird von 30 % auf maximal 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten erhöht. Damit werden die 200 Mio. Euro aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung konkret umgesetzt.

Gefördert werden kann:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Tausch oder Sanierung der Fenster und Außentüren
  • Gebäudebegrünung und Entsiegelung von Stellplatzfläche

Im Ein- und Zweifamilienhaus wird die maximale Förderhöhe für eine umfassende Sanierung von derzeit 14.000 Euro auf 42.000 Euro angehoben. Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen kann ein Zuschlag gewährt werden.    

Im mehrgeschossigen Wohnbau verdreifacht das Klimaschutzministerium die maximale Förderung von 100 Euro/m2 auf 300 Euro/m2. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen erhöht sich die Förderung auf bis zu 525 Euro/m² Wohnnutzfläche. Bei einer Einzelbaumaßnahme Fenster beträgt die Förderung für Genehmigungen ab 01.01.2024 bis zu 9.000 Euro.

Weitere Verbesserungen für die thermische Gebäudesanierung:

  • Bonus für ein Gesamtsanierungskonzept.
  • In denkmalgeschützten Gebäuden und Gründerzeithäusern kann jetzt nicht mehr nur der Tausch, sondern auch die Sanierung von Fenstern gefördert werden. 
  • Aufhebung der Einschränkung auf einen Förderantrag je Aktionszeitraum.
  • Im mehrgeschossigen Wohnbau wird eine zusätzliche Sanierungsklasse „Guter Standard“ eingeführt, die Förderungen vor allem für Altbauten im Gebäudebestand attraktiv macht. 
  • Im mehrgeschossigen Wohnbau wird die Umsetzungsfrist des Projekts für Anträge ab 2024 bis 30.09.2027 verlängert. 

Mehr Informationen:

 

Symbolbild eines Daches mit PV Anlage

Photovoltaik-Förderung 2024

PV-Anlagen (Neuanlagen und Anlagenerweiterung) mit einer Leistung bis 35 kWp sowie Speicher, Wechselrichter, Energiemanagementsysteme, Dachhalterungen, Solarkabel, Einspeisesteckdosen sind ab 1. Jänner 2024 bis einschließlich 31.12.2025 von der Umsatzsteuer befreit.

Der Wegfall der Steuer gilt auch für Balkonkraftwerke, die höchstens 800 Watt an Leistung liefern und an einer Steckdose angesteckt werden.

Das bedeutet: Für viele private PV-Anlagen sind keine Förderanträge mehr notwendig.

Details entnehmen Sie den FAQ zum Steuersatz für Photovoltaikmodule

Regelungen zu EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) stehen noch nicht fest:

Für Anlagen, die von der Umsatzsteuerbefreiung nicht erfasst sind, kann im kommenden Jahr regulär über das EAG bei den nächsten Fördercalls der OeMAG ein Förderantrag gestellt werden. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen müssen erst im Parlament beschlossen werden. Details stehen also aktuell noch nicht fest. Wer jedoch bereits eine Förderzusage erhalten hat, soll seine PV-Anlage wie geplant in Betrieb nehmen.

 

Weitere Informationen und Links:

 

Symbolbild eines modernen Hauses

Förderungen für Solaranlagen

Mit einem Direktzuschuss gefördert wird die Errichtung einer thermischen Solaranlage sofern diese nachträglich eingebaut wurde und eine Produktzertifizierung nach der "Solar Keymark"-Richtlinie vorliegt.

Solaranlagen auf Bestandswohngebäuden werden vom Land Oberösterreich finanziell unterstützt. Landesförderungen für thermische Solaranlagen

Beachten Sie auch allfällige Bundesförderungen für private Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden. Details unter: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen

Symbolbild Hand hält Blatt mit Haussymbol

"Raus aus Öl und Gas" für Sanierungsoffensive 2023/2024

Gefördert wird der Tausch eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

Förderkriterien Nah- oder Fernwärmeanschluss:

50 % der Energie aus erneuerbaren Quellen bzw. 75 % der Energie stammen aus hocheffizienten Kraft-Wärme-   Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2012/27/EU, sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt oder 50 % einer Kombination dieser Energien/Wärmen

Förderhöhe: 

  • max. 75 % der förderungsfähigen Investitionskosten (inkl. Anschlussgebühren)
  • klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme 15.000 Euro
  • Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung 18.000 Euro
  • Scheitholz-Zentralheizung und  Luft-Wasser-Wärmepumpe 16.000 Euro
  • Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe 23.000 Euro
  • Ersatz Gas-Herd durch Elektro-Herd (Ausstieg aus Kochgas) + 1.200 Euro
  • Bohrbonus bei gleichzeitigem Einbau einer Wasser-Wasser oder Sole-Wasser-Wärmepumpe +5.000 Euro
  • Umstieg auf Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem + 4.000 Euro
  • Bonus für Gesamtsanierungskonzept + 500 Euro
  • Solarbonus: +2.500 Euro bei gleichzeitiger Installation einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m2)

Genaue Informationen zu den Förderungsbedingungen sowie den Link zur Antragstellung finden Sie auf